Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2B
für Unternehmer, Behörden, juristische Personen des öffentlichen Rechts
Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Prüf- und Reparaturbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB,
juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, insbesondere Einkaufs-, Vergabe- oder Vertragsbedingungen, finden keine
Anwendung, auch wenn wir deren Geltung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
3. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
4. Lieferung von Waren
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Teillieferungen sind zulässig.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder mit
Bereitstellung zur Abholung auf den Auftraggeber über.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertragsverhältnis bestehenden Forderungen unser Eigentum.
7. Prüf-, Wartungs-, Befüllungs- und Reparaturleistungen
Alle Prüf-, Wartungs-, Befüllungs- und Reparaturleistungen erfolgen an kundeneigenen Brandschutzeinrichtungen.
Die Leistungen werden nach den zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden gesetzlichen Vorschriften, technischen Regeln, Normen und
Herstellervorgaben erbracht.
Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die fach- und normgerechte Durchführung der beauftragten Leistung zum Zeitpunkt
der Übergabe.
Durch die Durchführung von Prüf-, Wartungs-, Befüllungs- oder Reparaturarbeiten wird weder eine Garantie noch eine neue Beschaffenheit
oder eine dauerhafte Einsatz- oder Funktionsfähigkeit der gesamten Einrichtung begründet.
8. Reparaturen
Reparaturleistungen beziehen sich ausschließlich auf die beauftragten und tatsächlich ausgeführten Arbeiten.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf die instandgesetzten oder ersetzten Bauteile. Für nicht reparierte Teile sowie für Mängel, die
auf Alter, Verschleiß, Vorschäden, Materialermüdung oder unsachgemäße Nutzung oder Lagerung zurückzuführen sind,
wird keine Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistungsfrist für Reparaturleistungen beträgt 6 Monate ab Übergabe.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
Mängelrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß
und unverzüglich nachkommt.
10. Gewährleistungsfristen
Für Warenlieferungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Gefahrübergang.
Für Prüf-, Wartungs- und Befüllungsleistungen beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Übergabe.
11. Haftung
Wir haften nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen,
soweit gesetzlich zulässig.
12. Abnahme
Eine Abnahme bestätigt ausschließlich die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe.
Hierdurch wird keine Garantie oder dauerhafte Einsatzfähigkeit begründet.
13. Gerichtsstand und Recht
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.








